Recht & Datenschutz
DSGVO-konforme Social-Media-Tools: Was Unternehmen prüfen müssen
· 5 Min. Lesezeit
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, fasst aber die Punkte zusammen, die in der Praxis bei jeder Tool-Auswahl auftauchen.
1. Serverstandort
Werden Inhalte innerhalb der EU verarbeitet und gespeichert? Bei Anbietern mit US-Mutterkonzern lohnt der Blick ins Kleingedruckte: „EU-Region verfügbar“ heißt nicht automatisch, dass auch die KI-Verarbeitung in der EU stattfindet.
2. Auftragsverarbeitungsvertrag
Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden – und das beginnt bei Kundennamen im Prompt – brauchst du einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Seriöse Anbieter stellen ihn ohne Rückfrage bereit.
3. Training mit deinen Daten
Prüfe, ob Eingaben zum Training von Modellen verwendet werden und ob sich das abschalten lässt. Für Agenturen mit Kundendaten ist das oft der entscheidende Punkt.
4. Löschkonzept und Aufbewahrung
- Wie lange werden Prompts und generierte Inhalte gespeichert?
- Gibt es eine Löschfunktion pro Projekt oder Kundenprofil?
- Was passiert mit den Daten nach Vertragsende?
5. Zugriffe und Rollen
In Teams sollten Zugriffe pro Profil trennbar sein. Ein gemeinsamer Account für alle Kunden ist datenschutzrechtlich und organisatorisch heikel.
6. Dokumentation
Halte das Tool in deinem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten fest. Das ist wenig Aufwand und im Prüfungsfall der Unterschied zwischen Routine und Problem.
SocialGenAI verarbeitet Inhalte auf EU-Servern, stellt einen AV-Vertrag bereit und gibt keine Daten an Dritte weiter.
Häufige Fragen
Ist der Einsatz von KI-Tools DSGVO-konform möglich?
Ja, wenn Serverstandort, AV-Vertrag, Löschkonzept und Transparenz zum Modelltraining geklärt sind und das Tool im Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert ist.
Brauche ich einen AV-Vertrag für ein Social-Media-Tool?
Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden – etwa Kundennamen oder Bilder von Personen – ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich.